Steigleiterprüfung nach DGUV 208-032
Wir prüfen ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge vor Ort nach DGUV 208-032, auch an Masten und Türmen.
- Arbeiten nach FISAT-Standards
- Persönlicher Ansprechpartner
- Bundesweit im Einsatz
- Sachkundige PSA-Prüfung
Leistungsumfang
Wir prüfen ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge nach den einschlägigen Vorgaben der DGUV Information 208-032.
Die Prüfung erfolgt direkt am Einsatzort, zum Beispiel an Steigwegen an Gebäuden und Industrieanlagen, an Mobilfunkstandorten und Mobilfunkmasten oder an Windenergieanlagen — auch dort, wo der Zugang nur am Seil möglich ist. Geprüft wird im jeweils geeigneten und vorab mit Ihnen vereinbarten Umfang: Dabei beurteilen wir den Zustand der zugänglichen Bauteile und Befestigungen im Rahmen des vorgesehenen Prüfumfangs.
Festgestellte Mängel und erforderlichen Handlungsbedarf halten wir nachvollziehbar fest. So erhalten Sie als Betreiber eine Grundlage, um notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung zu planen.
So läuft Ihre Anfrage ab
- 01
Anfrage senden
Sie schildern uns Einsatzort und Aufgabe.
- 02
Rückmeldung und Klärung
Wir melden uns bei Ihnen und klären offene Punkte.
- 03
Angebot und Umsetzung
Sie erhalten ein Angebot, danach planen wir den Einsatz.
Häufige Fragen
Welche Anlagen prüfen Sie?
Ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge, zum Beispiel an Industrieanlagen, Mobilfunkmasten und Windenergieanlagen. Der Prüfumfang wird vorab mit Ihnen vereinbart.
Wo findet die Prüfung statt?
Vor Ort bei Ihnen. Unsere Einsätze finden bundesweit statt.
Was kostet ein Einsatz?
Das hängt von Aufwand, Zugang und Dauer ab. Für ein Angebot benötigen wir Einsatzort und eine kurze Beschreibung der Aufgabe.
Projekt anfragen
Anfrage zu: Steigleiterprüfung. Oder rufen Sie uns an: +49 160 92246491
